Mit den Gemeinden Bissingen an der Teck, Holzmaden, Neidlingen und Ohmden hat die Stadt Weilheim eine Verwaltungsgemeinschaft vereinbart. Weilheim an der Teck, die schwäbische Zähringerstadt am Fuße der Schwäbischen Alb, hat eine über 1200-jährige Geschichte
Bundesland
Regierungsbezirk
Landkreis
Einwohner
10.269 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
73235
Vorwahl
07023
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Adressen:
1. Stadtverwaltung Weilheim an der Teck
Hauptstraße 10
73235 Weilheim an der Teck
2. Rathaus Weilheim an der Teck
Kirchstraße 3
73235 Weilheim an der Teck
3. Landratsamt Esslingen
Kummenbergstraße 10
73728 Esslingen am Neckar
Gemeinde Weilheim an der Teck – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Wer erstellt Bebauungspläne und Flächennutzungspläne?
Bebauungspläne und Flächennutzungspläne werden von den Gemeinden erstellt. Der Prozess umfasst:
- Planung durch das Stadtplanungsamt oder beauftragte Planungsbüros
- Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange
- Beratung in den zuständigen Ausschüssen
- Beschlussfassung durch den Gemeinderat
Bei Flächennutzungsplänen ist oft eine Abstimmung mit Nachbargemeinden erforderlich. In größeren Städten können Bezirksvertretungen bei der Erstellung von Bebauungsplänen mitwirken.
Was bedeutet "Baugrenze" im Bebauungsplan?
Eine Baugrenze im Bebauungsplan ist eine Linie, die die überbaubare Grundstücksfläche begrenzt. Wichtige Merkmale sind:
- Gebäude und Gebäudeteile dürfen die Baugrenze nicht überschreiten.
- Ein Zurückbleiben hinter der Baugrenze ist zulässig.
- Baugrenzen können ein Baufenster bilden, das den maximalen Bebauungsrahmen festlegt.
- Kleinere Bauteile wie Balkone oder Erker dürfen die Baugrenze in der Regel geringfügig überschreiten.
Baugrenzen dienen dazu, einheitliche Bebauungsstrukturen zu schaffen und ausreichende Abstände zwischen Gebäuden sicherzustellen.